Angabe von Urhebern einzelner Bildnachweise
Bei Fotografien handelt es sich um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urhebergesetz (UrhG) und somit um geschützte Werke nach dem UrhG.
Urheber der jeweiligen Fotografie ist der Fotograf (§ 7 UrhG).
Auf dieser Internetseite werden überwiegend Bilder von Mitgliedern des Bürgerforums-Fototreff und von Herz und Gemüt verwendet.