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Bildnachweise

Angabe von Urhebern einzelner Bildnachweise

Bei Fotografien handelt es sich um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urhebergesetz (UrhG) und somit um geschützte Werke nach dem UrhG.
Urheber der jeweiligen Fotografie ist der Fotograf (§ 7 UrhG).

Auf dieser Internetseite werden überwiegend Bilder von Mitgliedern des Bürgerforums-Fototreff und von Herz und Gemüt verwendet.